Wie kann ich mich vom Wehr- und Zivildienst befreien lassen?
Um sich vom Grundwehrdienst und Zivildienst freistellen lassen zu können, muss eine Verpflichtung auf mindestens vier Jahre rechtzeitig vor Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres eingegangen werden. Bei Ihrer Aufnahme in das THW können Sie sich auf einem gesondertem Formblatt (Freistellungsantrag) zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten. Dieser Antrag bedarf der Zustimmung des THW-Ortsbeauftragten und der Zustimmung der zuständigen Geschäftsstelle.
Der Dienst im Katastrophenschutz selbst gilt nicht als Zivildienst im Sinne des Zivildienstgesetzes.
Die Freistellung vom Wehrdienst oder Zivildienst tritt erst mit der Zustimmung der zuständigen Geschäftsstelle zu Ihrer Verpflichtung ein und dauert an, solange Sie im Zivilschutz / Katastrophenschutz mitwirken. Bei einem Wechsel des Wohnortes eines vom Wehrdienst freigestellten Helfers muss eine Fortdauer der Verpflichtungszeit bzw. Wehrdienstfreistellung grundsätzlich davon abhängig gemacht werden, ob am Zuzugsort ein unbesetzter Freistellungsplatz zur Verfügung steht. Im übrigen setzt eine weitere Mitwirkung im THW voraus, dass ein freier Platz in einer Einheit vorhanden ist.
Für eine Freistellung vom Wehrdienst bzw. Zivildienst sind einige formale Voraussetzungen zu berücksichtigen. Hier die wichtigsten:
- Sie sind Deutscher im Sinne des Art. 116 GG.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Es liegen keine Vorstrafen vor.
- Es liegt keine Einberufung vor.
- Es liegt kein Ankündigungsschreiben einer Einberufung vor.