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THW-Thema
Sonstiges

Hotline für Verbrechensopfer und ärztlichen Bereitschaftsdienst zugewiesen

Die Bundesnetzagentur hat neue Rufnummern ausgewiesen, unter denen Opfern von Verbrechen und Menschen mit dringenden gesundheitlichen Anliegen geholfen werden soll. Die Rufnummern werden bald erreichbar sein.

Unter der 116 006 wird Opfern von Verbrechen Unterstützung angeboten. Die Betroffenen bekommen hier die Möglichkeit, sich u. a. über ihre Rechte und über den einzuschlagenden Rechtsweg zu informieren. Zudem wird die nächstgelegene Polizeidienststelle benannt. Auch Fragen zum Schadensersatz und zu Versicherungsthemen werden unter der genannten Rufnummer beantwortet.

Der unter der 116 117 angebotene Dienst wird Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen, vor allem auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, am Wochenende und an Feiertagen, zu medizinischen Diensten weiterleiten. Betroffene können so in Krankheitsfällen auch ohne Notarzt medizinische Hilfe erhalten. Der Anrufer wird dabei mit ausgebildetem Personal einer Anrufzentrale oder direkt mit einem qualifizierten praktischen oder klinischen Arzt verbunden.

Rufnummern, die mit 116 beginnen, werden von der EU-Kommission europaweit einheitlich kostenfrei erreichbaren Diensten von sozialem Wert zugeordnet und von den nationalen Regulierungsbehörden für das jeweilige Land zugeteilt. Ein Anruf ist aus dem Festnetz sowie dem Handynetz kostenlos.

16.06.2010
Von: http://www.bundesnetzagentur.de/
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